Arzneimittel

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Kein Mehrbedarf für rezeptfreie Arzneien

Hartz-IV-Bezieher können für nicht verschreibungspflichtige Medikamente keinen Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen, denn für den gesundheitlichen Bedarf sind allein die Krankenkassen zuständig. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem erst am 21. Oktober schriftlich veröffentlichten Urteil (Az. B 14 AS 146/10 R).

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Hexenjagd

Kommentar von Silvia Ottow

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Patienten als Bittsteller?

Dr. Maria Klose zu den neuen Arzneimittelrichtgrößen in Berlin / Die Fachärztin für Innere Medizin ist Vorsitzende des Berufsverbandes niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten