LAGeSo nimmt Flüchtlingen Bargeld ab

16 600 Euro einbehalten

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 2 Min.
Asylbewerbern steht ein Freibetrag von 200 Euro zu. Alles oberhalb des Betrages kann ihnen wegen der ihnen gewährten Leistungen einbehalten werden.

Auch in Berlin wird Flüchtlingen Bargeld abgenommen. Rund 16 600 Euro hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) von insgesamt sechs Flüchtlingen im Jahr 2015 einbehalten. Im Jahr 2014 waren es den Angaben zufolge rund 6000 Euro von 22 Menschen. Das ergab die Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales auf eine Schriftliche Anfrage des Piratenabgeordneten Fabio Reinhardt.

Demnach werden beim Erstkontakt in Aufnahmeeinrichtungen Geflüchtete nicht auf Bargeld durchsucht. Die Polizei jedoch könne die Ankommenden nach Dokumenten, Wertsachen und Geld durchsuchen.

Kein Geld haben nach deren Angaben die Sozialämter von Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg einbehalten. In Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow soll Bargeld vereinzelt eingezogen worden sein, Angaben über die Höhe wurden nicht gemacht. In Marzahn-Hellersdorf wurden lediglich im Jahr 2014 in drei Fällen zusammen 247 Euro einbehalten, in Neukölln in diesem Jahr in einem Fall 1045 Euro. Die übrigen Bezirke machten keine Angaben.

Laut Senatsverwaltung beruht die Praxis auf dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das erlaubt es, Vermögen von Flüchtlingen wegen der ihnen gewährten Leistungen oberhalb von 200 Euro einzubehalten.

Der flüchtlingspolitische Sprecher der Piratenfraktion Reinhardt nannte die Praxis »menschenunwürdig und ökonomischen Unsinn«. Die Gesamthöhe der einbehaltenen Beträge rechtfertige den Verwaltungsaufwand nicht im Geringsten. »Im Sinne von sinnvollem Verwaltungshandeln sollte die Anwendung dieser Praxis einheitlich ausgesetzt werden.«

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