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»Berlin4«: Gericht stoppt alle Abschiebungen
Am Montag urteilte das Berliner Verwaltungsgericht zu Gunsten zweier Betroffener
In der Auseinandersetzung um die beabsichtigte Ausweisung von vier Aktivist*innen, denen strafrechtliche Vorwürfe nach der Teilnahme an propalästinensischen Protesten gemacht werden, hat das Land Berlin erneut eine Schlappe erlitten: Im Fall der sogenannten »Berlin4« hat das Berliner Verwaltungsgericht am Montag nun auch in den letzten beiden Fällen zugunsten der Betroffenen entschieden.
Über den Vorgang berichtete »nd« mehrfach: Entgegen rechtlicher Bedenken der Ausländerbehörde LEA hatte die Senatsverwaltung für Inneres die Behörde aufgefordert, Ausweisungsbescheide auszustellen. Um die Ausweisungen zu rechtfertigen, soll die LEA in drei Bescheiden herangezogen haben, dass die Sicherheit Israels deutsche Staatsräson sei. Von der Ausweisung bedroht sind drei EU-Bürger*innen und eine Person mit US-Staatsbürgerschaft. Sie sollen an einer gewaltsamen Besetzung an der Freien Universität im Oktober 2024 beteiligt gewesen sein.
Am 10. April und am 6. Mai hatte das Gericht in ersten Eilverfahren den Beschwerden eines Mannes und einer Frau mit irischer Staatsbürgerschaft stattgegeben: Sie dürfen nicht abgeschoben werden, bis über ihre Klage in der Hauptsache entschieden ist.
Bei dem Urteil am Montag ging es um eine Polin, der ebenfalls die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen worden waren, sowie um eine Person aus den USA, die ausgewiesen werden sollte. Die Innenverwaltung hatte argumentiert, von den Menschen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, weil bei der Uni-Besetzung Vermummte in ein Gebäude eingedrungen seien und Beschäftigte bedroht hätten. Im Anschluss an die Besetzung kam es zu Festnahmen. Mehrere Verdächtige – darunter die »Berlin4« – sollen versucht haben, dies zu verhindern.
Zu der Person aus den USA stellte das Gericht fest, es gebe keine Vorstrafen, und eine Handlung als Täter sei nicht klar, ebenso wenig, »ob die Person der gewalttätigen Gruppe der propalästinensischen Szene als festes Mitglied angehöre«, so die Deutsche Presse-Agentur. Auch bei der Polin gebe es keine Voraussetzungen für eine Abschiebung. Viele polizeiliche Ermittlungen würden noch laufen.
Laut Angaben des Magazins »Legal Tribune Online« hat das Gericht zudem mitgeteilt, derzeit sei noch nicht absehbar, wann in der Hauptsache mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Mit dpa
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