Masterplan Ems 2050: EU-Kommission verzichtet auf Verfahren
Hannover. Etwas mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten des »Masterplan Ems 2050« zieht die EU-Kommission eine positive Konsequenz aus dem bisherigen Umsetzungsstand und verzichtet auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland. Am 11. April hat sie ein vorgeschaltetes Pilotverfahren formell eingestellt. Dies teilte das Bundesumweltministerium der niedersächsischen Landesregierung mit. Im Mai 2014 hatte die Brüsseler Behörde angedroht, das schon seit längerer Zeit anhängige Pilotverfahren in ein formales Verletzungsverfahren überzuleiten. Grund waren behauptete Verstöße gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie an der Ems. Daraufhin war von Mitte 2014 bis Januar 2015 der »Masterplan Ems 2050« ausgehandelt worden. Er trat am 25. März 2015 in Kraft. nd
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