Ver.di: Inhaftierung von drei Fotografen »skandalös«
Journalisten bei Berichterstattung über Proteste gegen den AfD-Parteitag festgenommen, mit Kabelbindern gefesselt / Ein Medienvertreter nach Zusammenbruch im Krankenhaus
Berlin. Die Polizei hat am Rande der Proteste gegen den Parteitag der AfD drei Pressefotografen inhaftiert und stundenlang in Gewahrsam gehalten, obwohl sie sich zweifelsfrei als Medienvertreter ausweisen konnten. Die Kollegen seien mit Kabelbindern gefesselt worden. Der dritte Fotograf habe offenbar kurz nach seiner Festnahme einen Kreislaufzusammenbruch erlitten und befände sich noch im Krankenhaus.
Die Deutsche Journalisten-Union dju prangerte das Vorgehen der Sicherheitskräfte als »skandalös« an. Die Vorwürfe gegen die Fotografen seien »lächerlich«, hieß es in einer Erklärung. Ihnen werde »ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr« zur Last gelegt, weil sie an einem von Demonstrierenden blockierten Abschnitt der Zufahrt zum Parteitagsgelände ihrer Arbeit nachgingen. Die ju- Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß kündigte Konsequenzen gegen die Polizei an. Man prüfe derzeit ein rechtliches Vorgehen. Die Fälle waren publik geworden, nachdem Kollege der Fotografen über die Festnahmen bei »Demowatch« darüber berichtet hatten - über den Service der dju können sich Journalisten über Zwischenfälle und Übergriffe bei Demonstrationen informieren.
Bereits am Samstag hatten Fotojournalisten von »24mmjournalism« via Twitter berichtet, es würden seit mehreren Stunden drei Reporter von der Polizei in der Gefangenensammelstelle festgehalten, die über die Gegenproteste berichtet hatten. Der freie Fotojournalist Björn Kietzmann, der auch für »nd« tätig ist, berichtete auf Twitter, er selbst sei von der Polizei fast eine Stunde an seiner Arbeit gehindert worden. Anlass war offenbar die Schutzausrüstung Kietzmanns, die der Reporter während seiner Berichterstattung oft dabei hat, um sich vor Angriffen zu schützen. Unter Medienmachern sind unter anderem Schutzhelme während der Berichterstattung über Proteste üblich. nd
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