Thüringer Volksbegehren nicht verfassungsgemäß?
Erfurt. Die Fraktionschefin der Thüringer Linkspartei, Susanne Hennig-Wellsow, hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Volksbegehren zur umstrittenen Gebietsreform. Das vom Landtag Mitte 2016 verabschiedete Gesetz zur Gebietsreform enthalte auch finanzielle Regelungen in Höhe von 150 Millionen Euro für freiwillige Gemeindefusionen, so Hennig-Wellsow. Bisher dürften Volksbegehren in Thüringen aber nicht in Finanzentscheidungen eingreifen. »Diese Frage muss man klären«, so die Fraktionschefin. Die LINKE tritt wie die Grünen dafür ein, das Finanztabu bei Volksbegehren zu kippen. Gegner der Gebietsreform haben begonnen, Unterschriften gegen die Reform zu sammeln. 5000 Unterschriften sind bis 25. September nötig, um das Volksbegehren zu beantragen. Das Land will größere Gemeinden mit mindestens 6000 Einwohnern und weniger Kreise erreichen. Das sei eine Reaktion auf die sinkende Einwohnerzahl. dpa/nd
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