Prüfung nach Verbot der Sonntagsöffnung
Erfurt. Das Landesarbeitsministerium prüft nach dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu verkaufsoffenen Sonntagen in Erfurt Konsequenzen für andere Kommunen. Ziel sei, deren Genehmigungspraxis für die Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen rechtmäßig zu gestalten, erklärte Ministerin Heike Werner (LINKE) über ihren Sprecher. Das OVG hatte die Erfurter Regelung zu Sonntagsöffnungen gekippt. Damit sind fast alle für das restliche Jahr erteilten Genehmigungen unwirksam. Nach Auffassung des Gerichts lagen keine besonderen Anlässe vor, die eine solche Ausnahmeregelung zulassen. Die Gewerkschaft ver.di hatte geklagt. dpa/nd
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