Prüfung nach Verbot der Sonntagsöffnung

  • Lesedauer: 1 Min.

Erfurt. Das Landesarbeitsministerium prüft nach dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu verkaufsoffenen Sonntagen in Erfurt Konsequenzen für andere Kommunen. Ziel sei, deren Genehmigungspraxis für die Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen rechtmäßig zu gestalten, erklärte Ministerin Heike Werner (LINKE) über ihren Sprecher. Das OVG hatte die Erfurter Regelung zu Sonntagsöffnungen gekippt. Damit sind fast alle für das restliche Jahr erteilten Genehmigungen unwirksam. Nach Auffassung des Gerichts lagen keine besonderen Anlässe vor, die eine solche Ausnahmeregelung zulassen. Die Gewerkschaft ver.di hatte geklagt. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal