Lizenzgebühren für Sexshops unrechtmäßig

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Luxemburg. Die Gebühren für Sexshop-Lizenzen in London verstoßen nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Die Regelung widerspreche dem Ziel, den Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten zu erleichtern, urteilten die Richter am Mittwoch. Erotikshop-Betreiber aus dem Stadtteil Westminster sollten für die Bearbeitung ihres Antrags auf eine Lizenz Gebühren von umgerechnet fast 38 000 Euro bezahlen. Rund 3500 Euro waren für die Bearbeitung fällig. Weitere 34 200 Euro verlangte die Behörde für die Lizenzverwaltung. Dieser Anteil kann im Fall einer Ablehnung zurückerstattet werden. Die Betreiber argumentierten, die Behörde verstoße gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, wonach der Betrag für ein Genehmigungsverfahren verhältnismäßig sein muss. Der EuGH befand, Gebühren dürften nicht die Kosten des Genehmigungsverfahrens übersteigen. dpa/nd

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