Es bleibt bei Geldstrafe für Bachmann

Gericht bestätigt 9600 Euro wegen Volksverhetzung

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: 2 Min.

Lutz Bachmann hat in den 1990er Jahren einen Plüschpinguin geklaut. Das skurrile Detail aus dem Vorleben des Pegida-Chefs kam zur Sprache, als Richter Martin Schultze-Griebler am Landgericht Dresden Bachmanns Vorstrafen referierte - in einem Prozess wegen Volksverhetzung.

Dies ist eine neue Facette in der Vita des 43-Jährigen, der sich vielfach für Fahren ohne Führerschein verantworten musste, zudem für Körperverletzung, Drogenhandel, Diebstahl und verweigerte Unterhaltszahlungen. Es hagelte Geldstrafen; zweimal saß er im Gefängnis. Nun muss er 9600 Euro zahlen, weil er im Herbst 2014 Flüchtlinge auf Facebook beschimpfte: »Gelumpe«, »Dreckspack«, »Viehzeug«.

Die Strafe hatte ihm das Amtsgericht Dresden schon im Mai aufgebrummt; Bachmann legte, wie auch die Staatsanwaltschaft, aber Berufung ein. Er bestritt lange, Verfasser der Einträge zu sein. Deshalb sah es so aus, als müsse der Fall neu verhandelt werden. Vor zwei Wochen war die Berufung in der Sache aber zurückgezogen und der Vorwurf damit eingeräumt worden.

In der Verhandlung wurde nun das Strafmaß bestätigt, nachdem Verteidigung und Anklage ihre Berufung auf Anregung des Richters zurückgenommen hatten. Der hält die Entscheidung für gut vertretbar. Das Amtsgericht habe »insbesondere die Vergangenheit« Bachmanns gewürdigt. Doch sei Volksverhetzung ein neues Delikt für einen Mann, der sich bisher auf »klassisch kriminellem Gebiet im gehobenen Bereich« bewegt habe. Der Richter findet die Pegida-Aufzüge persönlich »unsäglich«; doch werde man sie strafrechtlich nicht »in den Griff bekommen«.

Bachmann gibt sich unbeeindruckt: »Die Geschichte hat es oft genug bewiesen, dass Menschen, die von einem System verurteilt und verfolgt wurden, vom nächsten System als Helden gefeiert wurden!«, schrieb er kurz nach dem Urteil auf Facebook. Er musste nicht selbst erscheinen und lebt auf der Ferieninsel Teneriffa. Zu Aufzügen der »Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes« fliegt er ein. Zu einer für 500 Personen angemeldeten Demo gegen den Prozess kam aber nur eine Person.

Vor Gericht kam auch Bachmanns Vermögen zur Sprache. Für die Strafhöhe maßgebliche Auskünfte gab es nicht. Verteidigerin Katja Reichel erklärte, ihr Mandant werde für politische Arbeit durch »private Investoren, auch international«, unterstützt. Es gibt Vorwürfe, er finanziere sein Leben auch mit Pegida-Spenden.

Auch anderweitig steht er unter Druck. Die Dresdner Stadtverwaltung zeigte ihn nach Pöbeleien von Pegida am Rande der Feiern zum Tag der Einheit am 3. Oktober an und hat ihm bis 2021 untersagt, als Versammlungsleiter bei Pegida aufzutreten - wogegen er sich wehren will. Und in seiner Wahlheimat hat ihn das Inselparlament zur »unerwünschten Person« erklärt.

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