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Verwechslungsgefahr

Fabian Lambeck über die Unterschiede zwischen einem Asyl- und einem Einwanderungsgesetz

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 1 Min.

Volkswirtschaftler sind oft schlauer als völkisch denkende Politiker. Dies zeigt sich auch angesichts der Debatte um die Kosten der Unterbringung und Betreuung von 1,1 Millionen Geflüchteten. Wenn nun der Chef eines Wirtschaftsforschungsinstituts daran erinnert, dass die Ausgaben für Flüchtlinge und deren eigenes Ausgabeverhalten die Konjunktur anschieben, dann entschärft er eines der Hauptargumente von Rechtspopulisten.

Wobei der Hinweis gestattet sein muss, dass die Geflüchteten um Asyl ersuchten, nicht um Arbeit. Sie kamen auf Grundlage der deutschen Asylgesetzgebung. Dieses Gesetz soll jenen Schutz bieten, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden oder Furcht vor einer drohenden Verfolgung haben. Nicht zu verwechseln ist das Asylgesetz aber mit einem Einwanderungsgesetz, das sich ein Staat gibt, um die Arbeitsmigration zu regeln.

So ein Gesetz fehlt in Deutschland, weil die Union sich hier quer stellt. Deshalb hat es einen schalen Beigeschmack, wenn im Zusammenhang mit Flüchtlingen immer wieder auf deren Verwertbarkeit für den deutschen Arbeitsmarkt verwiesen wird.

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