Regierung verteidigt Racial Profiling

Aussehen darf Kriterium für Polizeikontrollen sein - zum Unwillen der LINKEN

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Essen. Die Bundesregierung verteidigt die Praxis, Reisende auch aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes wie Hautfarbe und ethnischer Herkunft zu kontrollieren. Es sei keine unzulässige Diskriminierung, »wenn das äußere Erscheinungsbild einer Person nur eines von mehreren Kriterien für die Durchführung einer konkreten polizeilichen Maßnahmen ist«, zitieren die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion.

Eine Entscheidung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts von April 2016, wonach Kontrollen allein aufgrund der Hautfarbe eine rechtswidrige Diskriminierung darstellen, bezeichnete die Regierung dem Bericht zufolge als »Entscheidung im Einzelfall«. Dabei ging es um die Kontrolle einer dunkelhäutigen Familie in einem Regionalzug durch Beamte der Bundespolizei. Die Richter urteilten, in dem Fall sei die Hautfarbe das alleinige oder zumindest ausschlaggebende Kriterium für die Kontrolle gewesen.

Wegen des Verdachts diskriminierender Kontrollen sind dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr 25 Beschwerden gegen Beamte der Bundespolizei erhoben worden. Zudem seien sieben Gerichtsverfahren anhängig.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, kritisierte, dass die Bundesregierung die Entscheidung vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht als Einzelfallentscheidung bagatellisiere. »Wer das Urteil ernst nimmt, muss die Polizei davon abhalten, die Hautfarbe als Kriterium für Polizeikontrollen heranzuziehen«, sagte sie den Zeitungen. epd/nd

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