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Wissenschaftlicher Dienst zweifelt an Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt einem Medienbericht zufolge, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspricht. Nach Informationen der »Mitteldeutschen Zeitung« geht dies aus einem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten hervor. Damit steige die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. Der Bundestag hatte das Gesetz im Herbst 2015 verabschiedet. Es verpflichtet Telekommunikationsanbieter, Daten wie Rufnummern und Dauer der Anrufe bis zu zehn Wochen zu speichern. Ermittler sollen darauf bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen zugreifen können. Die Unternehmen haben für die Umsetzung bis zum 1. Juli 2017 Zeit. Der Europäische Gerichtshof entschied im Dezember 2016, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Die LINKE sieht sich durch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- und Internetverbindungsdaten der gesamten Bevölkerung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger», so der stellvertretende Linksfraktionschef Jan Korte. Agenturen/nd Kommentar Seite 4

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