Bürger beteiligen sich nicht an Windparks

Mecklenburg-Vorpommern: Ein Jahr nach neuem Gesetz gibt es keine einzige Offerte der Betreiber

  • Lesedauer: 2 Min.

Schwerin. Die finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern kommt bislang offenbar nicht voran. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Bürgerbeteiligungsgesetzes gebe es noch keine einzige Offerte der Windkraftanlagenbetreiber, teilte die AfD-Landtagsfraktion am Mittwoch unter Berufung auf die Antwort der SPD/CDU-Landesregierung auf eine Kleine Anfrage mit. Fraktionschef Leif-Erik Holm sagte: »Ich glaube, die Landesregierung hat die Stimmung in der Bevölkerung völlig falsch eingeschätzt.« Die Bürger wollten sich nicht mit »ein paar von der Windkraftlobby hingeworfenen Brotkrumen zufrieden geben«. Sie wollten nicht mit immer größeren Anlagen in ihrer Nachbarschaft konfrontiert werden und dann noch die höchsten Strompreise in ganz Deutschland zahlen.

Holm forderte Bürgerbefragungen für die Errichtung von Windparks: »Gegen den Willen der Anwohner sollte keine einzige Windkraftanlage in Mecklenburg-Vorpommern mehr gebaut werden.«

Mecklenburg-Vorpommerns Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ist Ende Mai 2016 in Kraft getreten und greift für Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt beantragt wurden, wie die Landesregierung in ihrer Antwort erklärte. Eine Beteiligungsofferte kann demnach erst nach Genehmigung des Vorhabens und frühestens zwei Monate vor der Inbetriebnahme erfolgen.

Dem NDR sagte Energieminister Christian Pegel (SPD), für ein Zwischenfazit des Beteiligungsgesetzes sei es nach nur einem Jahr viel zu früh. Bisher würden noch Projekte umgesetzt, deren Planungen schon vor Jahren begonnen hätten und für die das neue Gesetz nicht greife. Er zeigte sich optimistisch, dass das neue Gesetz angenommen werde - in einem Jahr wisse man mehr. dpa/nd

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