Flucht vor Kriegsdienst kein Asylgrund für Syrer
Münster. Junge Syrer, die aus Angst vor ihrem Kriegsdienst für den syrischen Staatschef Baschar al-Assad fliehen, haben hierzulande keinen Anspruch auf Asyl. Sie würden bei der Rückkehr in ihre Heimat zwar bestraft, aber »nicht als politische Gegner verfolgt«, begründete das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Verweigerung des Flüchtlingsstatus für einen 20-jährigen Syrer. Den Richtern zufolge war der junge Mann weder Mitglied in bewaffneten oder politischen Organisationen noch sonst politisch aktiv. Nach der Aufforderung, seinen Wehrdienst in der syrischen Armee anzutreten, floh er über die Türkei nach Deutschland und beantragte Asyl. AFP/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.