Flucht vor Kriegsdienst kein Asylgrund für Syrer

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Münster. Junge Syrer, die aus Angst vor ihrem Kriegsdienst für den syrischen Staatschef Baschar al-Assad fliehen, haben hierzulande keinen Anspruch auf Asyl. Sie würden bei der Rückkehr in ihre Heimat zwar bestraft, aber »nicht als politische Gegner verfolgt«, begründete das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Verweigerung des Flüchtlingsstatus für einen 20-jährigen Syrer. Den Richtern zufolge war der junge Mann weder Mitglied in bewaffneten oder politischen Organisationen noch sonst politisch aktiv. Nach der Aufforderung, seinen Wehrdienst in der syrischen Armee anzutreten, floh er über die Türkei nach Deutschland und beantragte Asyl. AFP/nd

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