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Flüchtlingsretter vor Ausschuss

Deutsche Hilfsorganisationen müssen sich in Italiens Parlament rechtfertigen

  • Lesedauer: 2 Min.

Rom. Die Organisationen »Jugend Rettet«, »Sea Watch« (beide Berlin) und »Sea Eye« (Regensburg) sollen vom Verteidigungsausschuss des italienischen Senats in Rom befragt werden. »Wir haben nichts zu verbergen«, sagte Ruben Neugebauer von »Sea Watch«. Ein italienischer Staatsanwalt hatte private Seenotretter verdächtigt, möglicherweise mit Schleppern zu kooperieren beziehungsweise gar von ihnen finanziert zu werden.

»Das ist völliger Quatsch und eine Verleumdungskampagne«, sagte Neugebauer. Die Vorwürfe würden gezielt und ohne Belege gestreut. Die EU und die »Operation Sophia« - der EU-Marineeinsatz gegen kriminelle Schleusernetze vor der libyschen Küste - würden sich bei der Rettung von Migranten immer mehr zurückziehen. Das Sterben auf dem Mittelmeer werde bewusst in Kauf genommen, um den Menschen zu signalisieren, dass sie nicht erwünscht sind. »Man will die Mittelmeerroute schließen, indem man andere sterben lässt.« Die Finanzierung von »Sea Watch« sei transparent, aus Italien habe es bisher keine Anfrage zur Offenlegung der Finanzen gegeben. »Jugend Rettet« hatte am Dienstag vor dem Ausschuss ausgesagt und die Vorwürfe ebenfalls zurückgewiesen. Man hätte sich gewünscht, dass der Staatsanwalt direkt an die Vereinigungen herangetreten wäre, statt »unkonkrete, aber doch schwerwiegende Anschuldigungen« vorzubringen. »Wir arbeiten grundsätzlich transparent und hätten Gespräche mit ihm geführt«, sagte die Sprecherin Pauline Schmidt nach der Anhörung.

Die Aussage vor dem Verteidigungsausschuss von »Sea Watch« und »Sea Eye« war für den späten Mittwochabend angesetzt.

Unterdessen wirft Ungarn der Europäischen Union Schlampigkeit und Rechtsverstöße bei der Entscheidung zur Verteilung von bis zu 120 000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland im September 2015 vor. Der damalige Beschluss »sollte so rasch wie möglich angenommen werden, zu jedwedem Preis«, sagte Anwalt Miklos Feher als Vertreter der Budapester Regierung am Mittwoch bei einer Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Dabei seien Verfahrensregeln verletzt worden. Die EU-Innenminister hatten den Beschluss auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise gefasst. Ungarn und Slowakei zogen dagegen vor das oberste EU-Gericht, nachdem sie so wie Rumänien und Tschechien überstimmt worden waren. Agenturen/nd

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