Gericht weist Klage gegen Informationspolitik der sächsischen Justiz ab
Bautzen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat die Revision im Berufungsverfahren eines verurteilten Ex-Managers der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) abgewiesen. Dabei ging es darum, ob der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft im Herbst 2015 die Medien über den Haftantritt des Mannes informieren durfte. Der frühere Manager hatte dagegen geklagt. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Paragraf 4 des Sächsischen Pressegesetzes sowie Paragraf 9a im Rundfunkstaatsvertrag. Sie verpflichten Behörden, der Presse und dem Rundfunk bei öffentlichem Informationsinteresse Auskünfte zu erteilen und regeln die Ausnahmen. Einschränkungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes würden daher bei Auskunftsansprüchen nicht gelten. Der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft hatte seinerzeit eine Zeitung in Leipzig sowie eine Radiosender über den Haftantritt des ehemaligen KWL-Geschäftsführers in Kenntnis gesetzt. dpa/nd
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