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Geplante Reform der Betriebsrente entlastet vor allem die Kapitalseite

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Berlin. Die Betriebsrente ist sicher - diesen Satz sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Montag nicht. Schließlich sieht die von ihr angeschobene Reform vor, dass es statt einer Garantierente durch die Unternehmen zukünftig nur eine unverbindliche Zielrente geben soll. Nahles betonte hingegen, die geplante Reform sei in Zeiten von Niedrigzinsphasen wichtig. Künftig wird bei einer Entgeltumwandlung die Kapitalseite verpflichtet, die ersparten Sozialversicherungsbeiträge von pauschal 15 Prozent an die Beschäftigten oder die Versorgungseinrichtungen weiterzuleiten. Die Neuregelung gilt von 2019 an für neue und von 2022 an auch für alte Vereinbarungen.

Grundsätzlich sollen Vereinbarungen über Betriebsrenten von den Tarifvertragsparteien erarbeitet werden. Sie sollen auch die Aufsicht über Anlagerisiken behalten. Hier könnten sich dann auch kleinere, nicht tarifgebundene Betriebe anschließen. Der Bundestag will an diesem Donnerstag den Entwurf verabschieden. Der Bundesrat soll sich am 7. Juli damit befassen. Das Gesetz soll 2018 in Kraft treten.

Der Arbeitgeberverband BDA begrüßte die Reform. Die Einführung einer reinen Beitragszusage - ohne Leistungsgarantie - sei »eine innovative Lösung, die neue Renditechancen bietet«. Die Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sei sehr erfreulich. Des einen Freud, des anderen Sorge: Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, warnte: »Damit haben Arbeitgeber erstmals die Gelegenheit, sich vollständig aus der Verantwortung der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Angestellten zu ziehen.« Die Risiken würden »ausschließlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen«, fürchtet Zimmermann. nd Seite 2

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