Japanisches Gericht erlaubt Neustart von AKW

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Tokio. Mehr als sechs Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima hat ein japanisches Gericht am Dienstag die Wiederinbetriebnahme zweier Atomreaktoren genehmigt. Die Reaktoren 3 und 4 des Atomkraftwerks Genkai im Südwesten Japans dürften nach dem Gerichtsurteil wieder ans Netz gehen, sagte ein Justizvertreter. Anwohner hatten versucht, aus Sicherheitsgründen eine einstweilige Verfügung gegen den Neustart der Reaktoren zu erreichen. Das Atomkraftwerk Genkai liegt hundert Kilometer nördlich der Präfektur Kumamoto, die im vergangenen Jahr von einem schweren Erdbeben erschüttert wurde. Die Anwohner werfen dem Betreiberkonzern Kyushu Electric Power vor, keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz vor Naturkatastrophen zu treffen. AFP/nd

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