EU startet Verfahren gegen Mitglieder
Polen, Tschechien und Ungarn verweigern Flüchtlingsaufnahme
Brüssel. Weil sie keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, leitet die EU-Kommission gegen Ungarn, Polen und Tschechien nun Vertragsverletzungsverfahren ein. EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos sagte am Dienstag in Straßburg, die Kommission habe rechtliche Schritte gegen die drei Länder beschlossen, die zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen können. Die drei Staaten weigern sich beharrlich, sich an der 2015 in der EU beschlossenen Umverteilung von 160 000 Asylbewerbern vor allem aus Italien und Griechenland zu beteiligen. In dem Vorverfahren kann die EU-Kommission nun Mahnschreiben an die Staaten richten. Wird die Vertragsverletzung nicht beseitigt, kommt es zur Klage vor dem EuGH. Dieser kann Geldbußen verhängen.
Bis zum 9. Juni 2017 wurden laut EU-Kommission rund 21 000 Menschen umgesiedelt, rund 7000 aus Italien und rund 14 000 aus Griechenland. Das Tempo habe sich dabei aber innerhalb dieses Jahres massiv beschleunigt. Agenturen/nd
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