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Altersgrenze für Piloten rechtmäßig

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Die Altersgrenze für Berufspiloten von 65 Jahren ist laut dem Europäischen Gerichtshof rechtmäßig. Die EU-Verordnung schränke zwar die Berufsfreiheit ein, sei aber nicht unverhältnismäßig, urteilten die Richter am Mittwoch. Die Altersgrenze gewährleiste die Sicherheit in der Zivilluftfahrt. Geklagt hatte ein früherer Pilot der Lufthansa CityLine. Der Gerichtshof machte deutlich, dass die Regelung nur für den gewerblichen Luftverkehr zur Beförderung von Gästen, Fracht oder Post gilt. Leer- oder Überführungsflüge fielen nicht unter die Altersgrenze, ebenso wenig Ausbildungs- oder Prüfungstätigkeiten. Der frühere Pilot kann sich Hoffnungen machen, eine Klage gegen die Lufthansa zu gewinnen. Er argumentiert, dass man ihn als Prüfer oder bei Überführungsflügen hätte einsetzen können. dpa/nd

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