Chile: Lockerung des Abtreibungsverbots nahm entscheidende Hürde
Santiago. In Chile hat das Gesetz zur Lockerung des strikten Abtreibungsverbots eine entscheidende Hürde genommen. Der Senat billigte in der Nacht zu Mittwoch drei Ausnahmeregelungen, wie die Zeitung »La Tercera« berichtete. Demnach soll ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben der Mutter oder wenn der Fötus nicht überlebensfähig ist, zulässig sein. Die Senatoren stimmten einzeln über jede Ausnahmeregelung ab. Am strittigsten war die Ausnahme im Falle einer Vergewaltigung. 18 Senatoren stimmten für diese Regelung, 16 votierten dagegen. Die Frauenrechtsorganisation Miles begrüßte die Entscheidung des Senats. »Chile hat einen Schritt zur Anerkennung von Frauenrechten getan«, erklärte die Organisation auf Twitter. Bisher sind Abtreibungen in Chile grundsätzlich verboten. Der Gesetzesartikel, der Ausnahmen zuließ, wurde 1989 in den letzten Monaten der Pinochet-Diktatur abgeschafft. Seither werden Schwangerschaftsabbrüche mit Gefängnisstrafen geahndet. Die Lockerung ist im konservativ geprägten Chile äußert umstritten. epd/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.