Getrennte Anträge für Jüdisches Erbe
Thüringen und Rheinland-Pfalz verzichten auf Kooperation
Mainz. Rheinland-Pfalz und Thüringen haben sich nicht auf einen gemeinsamen Welterbe-Antrag für die Zeugnisse jüdischer Kultur einigen können. Beide Länder bemühen sich stattdessen weiter mit zwei getrennten Anträgen darum, dass die Mainz, Worms und Speyer sowie die Alte Synagoge und das Ritualbad in Erfurt in die Welterbe-Liste der UNESCO aufgenommen werden. Dieses Vorgehen habe eine Expertenkommission empfohlen, teilten die zuständigen Kulturminister aus Mainz und Erfurt, Konrad Wolf (SPD) und Benjamin-Immanuel Hoff (LINKE), am Mittwoch mit.
Getrennte Anträge seien »konzeptionell konsistenter, überzeugender und auch für das weitergehende Verständnis von jüdischem Erbe in Deutschland umfassender dargestellt«, zitierte das Mainzer Ministerium aus dem Fazit der Experten. Der wissenschaftliche Austausch zwischen beiden Ländern sei stets konstruktiv verlaufen, erklärte der rheinland-pfälzische Ressortchef Wolf. Sein thüringischer Amtskollege Hoff versicherte, es gehe »nicht um ein Gegeneinander der vier Städte«. Anfang des Jahres hatte das Land Thüringen die Rheinland-Pfälzer noch dafür kritisiert, dass sie die gemeinsame Bewerbung zu zögerlich prüfen würden.
Die Kulturministerkonferenz hatte im Jahr 2014 sowohl die rheinland-pfälzischen Städte als auch die Alte Synagoge und das jüdische Ritualbad von Erfurt in die deutsche Vorschlagsliste für neue Welterbestätten aufgenommen. Mit dem Jüdischen Friedhof in Hamburg-Altona gibt es sogar noch einen dritten Welterbe-Antrag aus Deutschland mit jüdischem Kontext.
Die drei Gemeinden am Rhein gelten als geistiges Zentrum des mittelalterlichen Judentums in Zentraleuropa. Von der einst reichen jüdischen Kultur sind nach einer Vielzahl von Kriegen und Pogromen heute nur noch einige Reste erhalten, insbesondere der mittelalterliche Friedhof »Heiliger Sand« und die nach dem Zweiten Weltkrieg wiederaufgebaute Synagoge in Worms. epd/nd
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