Verfassungskrise in Spanien

Martin Ling über den katalanischen Unabhängigkeitsprozess

  • Martin Ling
  • Lesedauer: 1 Min.

Die Verfassung spricht für die Position der spanischen Regierung, die normative Kraft des Faktischen noch für Kataloniens Regierung. De jure ist ein Referendum über die Unabhängigkeit einer autonomen Gemeinschaft in der föderalen Struktur Spaniens nicht vorgesehen, de facto dürfte nur noch Polizei- oder Militärgewalt das Plebiszit in Katalonien am 1. Oktober verhindern können. Denn auch das absehbare »Nein« des Verfassungsgerichts in Madrid, wird die Position von Kataloniens Regierung nicht ändern: Das Referendum werde »so oder so« stattfinden.

Die Verfassung weiß Kataloniens Regierung nicht auf ihrer Seite und auch das Berufen auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist im spanischen Kontext fragwürdig. Fakt ist, dass 80 Prozent der katalanischen Bevölkerung eine politische Lösung und abstimmen wollen, was die spanische Regierung ignoriert und damit das demokratische Grundrecht, zu entscheiden. Dabei ist der harte Kern der Unabhängigkeitsbefürworter um jeden Preis eine deutliche Minderheit - in den vergangenen Jahrzehnten schwankte er um die 25-Prozent-Marke. Eine Volksabstimmung, der ein Dialog aller Seiten und die Bereitschaft für eine zweite Transición, für eine Weiterentwicklung der Übergangsverfassung nach der Franco-Diktatur, vorausgehen würde, würde kaum eine Mehrheit für eine Unabhängigkeit erbringen. All das hat Madrid kategorisch verweigert und damit die Verfassungskrise geerntet. Dabei verlieren alle.

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