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Hohe Staatshilfen für BMW Leipzig unzulässig

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Luxemburg. BMW stehen für die Fertigung von Elektroautos in Leipzig nach einem Urteil des EU-Gerichts weniger Fördergelder zu als angemeldet. Statt einer regionalen Investitionsbeihilfe von 45 Millionen Euro dürfe der Staat nur mit 17 Millionen helfen, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag. Der höhere Betrag sei mit den Regeln des Binnenmarkts unvereinbar. Es sei nicht auszuschließen, dass der Betrag nur dazu gedient hätte, dem Unternehmen zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Dies wäre eine unangemessene Stärkung der Marktposition von BMW gewesen. Das Gericht folgte damit der Sichtweise der EU-Kommission, die die angemeldete Beihilfe 2014 entsprechend gekappt hatte. Dagegen hatte der Autobauer geklagt - unterstützt vom Land Sachsen. BMW erwägt nun nach Angaben eines Sprechers, beim Europäischen Gerichtshof gegen das Urteil vorzugehen. dpa/nd

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