Neue Tarifverträge zu Lasten von Leiharbeitern

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Große Teile der Metallindustrie unterlaufen die im Oktober 2016 beschlossene Neuregelung zum Schutz von Zeitarbeitern. Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen zeigt, erlauben derzeit 13 regionale Tarifverträge, dass Zeitarbeiter länger beschäftigt werden, als die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgeschriebenen 18 Monaten. Darauf hatten sich IG Metall und Arbeitgeberverband Gesamtmetall im April geeinigt. Das neue Gesetz erlaubt solche Ausnahmeregelungen.

In der Anfrage verweist das Bundesarbeitsministerium darauf, dass die Tarifvertragsparteien »noch bis Oktober 2018 Zeit haben, um abweichende Regelungen zu treffen«. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber zusätzlich eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abschließt.

Die von der IG Metall verhandelte Regelung sieht vor, dass Unternehmen Zeitarbeiter bis zu 48 Monate beschäftigen dürfen. Laut Gesetz dürfen die Tarifpartner sogar eine zeitlich unbegrenzte Beschäftigung aushandeln. Die IG Metall weist darauf hin, dass die Ausnahmereglung bessere Lohneingruppierungen, Zuschläge und Höchstquoten für die langfristige Beschäftigung vorsieht. Die Öffnungsklausel war auf breite Kritik, auch innerhalb der Gewerkschaften, gestoßen. Sie gilt als Zementierung prekärer Arbeitsverhältnisse. Wie viele Leiharbeiter zur Zeit von Ausnahmeregelungen betroffen sind, ist nicht bekannt.

Aus Sicht von Gewerkschaften kann es sinnvoll sein, den Unternehmen beim Umgang mit Zeitarbeitern - die häufig keine Gewerkschaftsmitglieder sind - entgegenzukommen. Bei Absatzkrisen werden zuerst Zeitarbeiter entlassen. Das schützt die Stammbelegschaft. Die Interessen von Zeitarbeitern sind bei Tarifverhandlungen bislang nicht adäquat vertreten. flh

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