Karlsruhe mahnt für Syrer Prozesskostenhilfe an

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut den Anspruch syrischer Asylsuchender auf Klärung ihres rechtlichen Flüchtlingsstatus bekräftigt. Für ein entsprechendes gerichtliches Verfahren müssen die Syrer Prozesskostenhilfe bekommen, wie das Karlsruher Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Es hob damit neun ablehnende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg gegen insgesamt 24 syrische Flüchtlinge auf. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Syrern jeweils einen sogenannten subsidiären Schutz zugesprochen. Über die Frage, welchen Status syrische Flüchtlinge bekommen sollen, sind sich die Instanzgerichte nicht einig. Für die Betroffenen ist dies wichtig, weil nur formell anerkannte Flüchtlinge Angehörige nachholen dürfen. AFP/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal