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Karlsruhe mahnt für Syrer Prozesskostenhilfe an

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut den Anspruch syrischer Asylsuchender auf Klärung ihres rechtlichen Flüchtlingsstatus bekräftigt. Für ein entsprechendes gerichtliches Verfahren müssen die Syrer Prozesskostenhilfe bekommen, wie das Karlsruher Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Es hob damit neun ablehnende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg gegen insgesamt 24 syrische Flüchtlinge auf. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Syrern jeweils einen sogenannten subsidiären Schutz zugesprochen. Über die Frage, welchen Status syrische Flüchtlinge bekommen sollen, sind sich die Instanzgerichte nicht einig. Für die Betroffenen ist dies wichtig, weil nur formell anerkannte Flüchtlinge Angehörige nachholen dürfen. AFP/nd

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