UN-Verhandlungen ohne Bundesregierung

Neue Runde zu Firmenhaftung bei Rechtsverstößen

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Genf. Deutschland beteiligt sich nicht direkt an den UN-Gesprächen zur internationalen Firmenhaftung bei Menschenrechtsverletzungen. Die Bundesregierung sei mit dem Verlauf der Verhandlungen nicht einverstanden, hieß es am Montag aus diplomatischen Kreisen in Genf. Es sei bedauerlich, dass ein mögliches Abkommen nur für international operierende Unternehmen gültig sein solle und nicht auch für andere Firmen, etwa Staatsunternehmen, hieß es. Deutschland wolle über die EU-Delegation Verbindung zu den Gesprächen im UN-Menschenrechtsrat halten.

Die Staatenvertreter verhandeln seit 2014 über ein internationales Abkommen zur Haftung von Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen, bis Freitag läuft die nunmehr dritte Verhandlungsrunde. Die Umweltschutzorganisation BUND kritisierte die Abstinenz Deutschlands. »Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, ihre nicht konstruktive Haltung aufzugeben«, sagte der BUND-Vizevorsitzende Ernst-Christoph Stolper. Deutschland müsse sich bei den Gesprächen zum weltweiten Schutz von Bürgern und Belegschaften einbringen.

Bislang hätten internationale Wirtschaftsverträge einseitig die Rechte global operierender Unternehmen ausgeweitet, so Stolper. Die Bundesregierung müsse zeigen, dass sie soziale und umweltbezogene Menschenrechte auch in armen Ländern ernst nimmt. Konzerne müssten verbindlich für ihre komplette Zulieferkette haften, es brauche Rechtsschutz für Geschädigte in Heimatländern der Unternehmen, UN-Menschenrechtsverträge müssten Vorrang vor Handels- und Investitionsschutzabkommen haben.

Global operierende Unternehmen richten in armen Ländern immer wieder schwere Umweltschäden an oder verletzten die Menschenrechte, ohne dass sie dafür belangt werden. Noch ist unklar, wann ein UN-Abkommen verabschiedet wird. Zunächst muss sich der Menschenrechtsrat mit 47 Ländern darauf einigen. Danach muss die Vollversammlung zustimmen. Später ist eine Ratifizierung durch eine Mindestzahl von Staaten erforderlich, damit der Pakt in Kraft tritt. epd/nd

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