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  • #Metoo und sexuelle Gewalt

Allee der Scheindisputanten

Drittes Geschlecht, metoo-Kampagne, Kevin Spacey und ein Gomringer-Gedicht

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: 6 Min.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat Mitte dieser Woche eine wichtige und richtige Entscheidung getroffen. Die Richter haben entschieden, dass der Gesetzgeber bis Ende 2018 die Regeln für Einträge in das Geburtsregister ändern muss. Künftig müsse, so das BVG, in dem Register neben »männlich« und »weiblich« auch die Angabe eines sogenannten dritten Geschlechts - etwa »inter«, »divers« oder eine andere »positive Bezeichnung des Geschlechts« - möglich sein; auch den vollständigen Verzicht auf eine Geschlechterzuweisung hält das BVG für denkbar. Die Richter urteilten im Falle eines intersexuellen Menschen, der bei der Geburt als Mädchen eingetragen wurde, laut einer Chromosomenanalyse aber weder Mann noch Frau ist und mit seinem Wunsch, als drittes Geschlecht anerkannt zu werden, vorher in sämtlichen Instanzen gescheitert war.

Es ist allerdings zu erwarten, dass auch diese Entscheidung mit erneuten ideologischen Verbiegungen zu Scheindebatten animieren wird. In einigen Filterblasen der sozialen Netzwerke wurde das höchstrichterliche Urteil bereits so verstanden, dass der Eintrag ins Geburtsregister künftig allein der subjektiven Willenserklärung des Betroffenen gehorchen muss. In anderen wird dagegen der Untergang der abendländischen Zivilisation befürchtet, das Ende einer wie auch immer definierten quasi-natürlichen Ordnung. Der eigentlich wichtige Punkt fällt dabei unter den Tisch. Auch wenn je nach Quellen lediglich zwischen 80 000 und 160 000 Menschen in Deutschland davon betroffen sind, hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass der Grundsatz des Schutzes von Persönlichkeitsrechten und der Gleichbehandlung universell gilt.

Die Scheindebatte ist symptomatisch für den Charakter derzeitiger gesellschaftlicher Debatten. Ein Beispiel dafür ist auch die Entwicklung in der aktuellen Sexismus-Auseinandersetzung. Ausgelöst von den Vergewaltigungs-Vorwürfen gegen den US-Medienunternehmer Harvey Weinstein, wurde Mitte Oktober im Internet die metoo-Kampagne gestartet. Seitdem vergeht kaum ein Tag, an dem nicht ein prominentes Mitglied des männlichen Geschlechts »geoutet« wird. An der Spitze des »Täter-Rankings« steht derzeit der US-Schauspieler Kevin Spacey, der, so der der Vorwurf, über Jahre hinweg mehrere Mitarbeiter sexuell belästigt haben soll. Die Vorwürfe werden medial als »schwer« bezeichnet, beschränken sich allerdings bislang auf Schilderungen der Art, dass der heute 58-jährige Schauspieler junge Männer begrapscht oder in ihrer Gegenwart schlüpfrige Bemerkungen fallen gelassen haben soll. Das Verhalten Spaceys war sicherlich unangemessen und hätte, wenn die Vorkommnisse damals gegenüber den Arbeitgebern von Spacey zur Sprache gekommen wären, Grund für arbeitsrechtliche Schritte sein müssen, einige Fälle waren möglicherweise auch justiziabel.

Das Problem aber ist, dass die eigentlich wichtige Debatte im Strom der boulevardesken Skandalisierung nicht geführt, ja hierdurch sogar verhindert wird. Diese Debatte müsste sich um Machtstrukturen, Abhängigkeitsverhältnisse und Regelungen drehen, wie solcherart Fehlverhalten wie das von Kevin Spacey ohne öffentliches Anprangern sanktioniert werden kann. Sie müsste etwa die mangelhaften Rechte von Praktikanten im Kulturbetrieb zur Sprache bringen, sie müsste, die Verhältnisse, unter denen Unrecht geschieht, kritisieren und abstellen wollen und nicht deren Erscheinungsformen.

So aber wird die Sexismus-Debatte zusehends von Hysterie erfasst. Regisseur Ridley Scott, der mit Spacey seinen neuen Film »Alles Geld der Welt« gedreht hat, gab vor wenigen Tagen bekannt, dass sechs Wochen vor dem geplanten Kinostart sämtliche Szenen mit Spacey aus dem Film herausgeschnitten und mit einem anderen Schauspieler nachgedreht werden sollen. Die Schriftstellerin Thea Dorn hat Recht, wenn sie angesichts einer solchen Entscheidung einen »moralischen Totalitarismus« heraufziehen sieht. In einem Interview mit dem Radio-Sender Deutschlandfunk Kultur warnte Dorn am gestrigen Freitag vor »bigotten Reaktionen«, die ihrer Meinung nach »spießiger« sind als der Geist der 1950er und 60er Jahre. Wenn Spacey »tatsächlich rohe Gewalt« angewendet habe, um Sex zu erzwingen, gehöre er auch verurteilt, so Dorn. »Wenn wir jetzt anfangen, in der Kunst alle die, die salopp gesagt, Arschlöcher sind, herauszuschneiden, dann fürchte ich, dass es in unseren Bibliotheken, in unseren Museen, in den Kinos wahnsinnig leer wird.«

Man muss diesen letzten Satz dick unterstreichen und um Namen ergänzen: Kein Pablo Picasso, kein Egon Schiele fänden sich noch in den Museen und Filme mit Klaus Kinski, der nicht nur ein Arschloch war, sondern in Verdacht steht, seine älteste Tochter Pola Kinski vergewaltigt zu haben (ein Vorwurf, der von Erzählungen der berühmteren Halbschwester Nastassja untermauert wird), müssten aus sämtlichen TV-Archiven entfernt werden.

Ähnlich ist der Fall des von Teilen der Studierendenschaft der Berliner Alice-Salomon-Hochschule (ASH) inkriminierten Gedichts »Avenidas« des Schweizer Dichters Eugen Gomringer. Dessen Poem (»avenidas/ avenidas y flores/ flores/ flores y mujeres/ avenidas/ avenidas y mujeres/ avenidas y flores y mujeres/ y un admirador« - auf Deutsch: »Alleen/ Alleen und Blumen/ Blumen/ Blumen und Frauen/ Alleen/ Alleen und Frauen/ Alleen und Blumen und Frauen/ und ein Bewunderer«) schmückt seit 2011 die Fassade der ASH. Die Studierendenvertretung der Hochschule sieht darin eine Reproduktion »klassischer patriarchaler Kunsttraditionen« und meint, die Verszeilen erinnerten »unangenehm an sexuelle Belästigungen«, denen Frauen »alltäglich ausgesetzt« seien. Ihr Antrag auf eine Neugestaltung der Fassade wurde mit knapper Mehrheit im Akademischen Senat der Hochschule positiv beschieden. Seitdem tobt auch hier eine Scheindebatte. Vorschläge wie der, aus dem »Bewunderer« eine »Bewunderin« zu machen oder das Gedicht durch »einordnende« Erklärungen zu ergänzen, werden ernsthaft zur Diskussion gestellt.

Unter den Tisch fällt dabei, dass das Problem nicht die Erinnerung an Belästigungen oder Gewalt ist, sondern die Belästigungen und die Gewalt selbst. Auch in der Debatte um das Gomringer-Gedicht wird lediglich um die Erscheinungsform gestritten. Wenn der Platz vor der ASH ein Ort der Bedrohung für Frauen ist, dann muss dieser Missstand behoben werden, müssen Stadtarchitekten, Bezirk, die Stadtpolitik und die Zivilgesellschaft um eine Lösung streiten; alles andere ist bloße Makulatur! In den 1980er Jahren haben Feministinnen die Einrichtung von Frauenparkplätzen in den Parkhäusern durchgesetzt und nicht etwa das Übertünchen von Gedichten!

Menschen dürfen andererseits nicht ihre persönlichen Gefühle oder Betroffenheit abgesprochen werden. Jedoch gilt auch hier wie in anderen ähnlichen Fällen auch, dass es höhere Rechtsgüter gibt, die es zu verteidigen gilt; im Fall des Gomringer-Gedichts ist es das der Kunstfreiheit. Außerdem kann von den Beschwerdeführern mindestens Toleranz erwartet werden. Man stelle sich vor, an der ASH bildet sich irgendwann eine Studentengruppe der rechtsextremen »Identitären«, die beantragt, die Namensgeberin aus dem Hochschulnamen zu streichen, weil sie die vom Judentum zur evangelischen Konfession konvertierte Alice Salomon (1872-1948), die 1937 von den Antisemiten zur Emigration gezwungen wurde, unangenehm an die NS-Zeit erinnere. Auch in diesem Fall wäre die Hochschulleitung gefordert, sich auf ein höheres Gut zu besinnen, nämlich auf die politische und historische Verantwortung aller öffentlicher Institutionen in diesem Land.

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