Verurteilung wegen Paragraf 219a
Ärztin erhält Geldstrafe für unerlaubte Abtreibungswerbung
Gießen. Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss die Ärztin Kristina Hänel aus Gießen 6000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht der hessischen Stadt verurteilte die Medizinerin am Freitag. »Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache«, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil.
Die Verteidigerin der Ärztin hatte vor Gericht erklärt, dass ihre Mandantin lediglich informiert, nicht aber »appellative Werbung« auf ihrer Internetseite betrieben habe. Die Anwältin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anfechten zu wollen: »Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt«, sagte die Verteidigerin nach dem Urteil. dpa/nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.