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Kein Stopp des Tagebaus Hambach

  • Lesedauer: 1 Min.

Köln. Der Weg für die umstrittenen Rodungen im Hambacher Wald und die Fortführung des Braunkohletagebaus ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln frei. Die Richter wiesen am Freitag eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) in erster Instanz ab. Der BUND wollte die Fortführung des Tagebaus und die anstehenden Rodungen in dem uralten Waldgebiet in Nordrhein-Westfalen verhindern. Gegen das Urteil protestierten Braunkohlegegner lautstark im Gerichtssaal. Die Rodungen würden »zeitnah« beginnen, sagte ein Sprecher des Energiekonzerns RWE. Der BUND stellte nach eigenen Angaben direkt nach der Gerichtsentscheidung beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag, um die Rodungen vorerst zu verhindern. Außerdem wollen die Umweltschützer in die nächste gerichtliche Instanz gehen. dpa/nd

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