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RWE muss Rodung unterbrechen

Gericht stoppt vorerst Abholzungen im Hambacher Wald

  • Lesedauer: 1 Min.

Münster. Die von heftigen Auseinandersetzungen begleiteten Rodungen im Hambacher Wald müssen vorerst wieder gestoppt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am Dienstag, dass am Braunkohletagebau Hambach von Dienstagabend an keine Rodungsarbeiten mehr stattfinden dürfen. Mitarbeiter des Energiekonzerns RWE hatten am Montag begonnen, mit schwerem Gerät Bäume und Sträucher zu entfernen.

Laut Urteil muss das Land Nordrhein-Westfalen sicherstellen, dass RWE die Rodungsarbeiten einstellt. Der Rodungsstopp gelte so lange, bis das Oberverwaltungsgericht über eine Beschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts entschieden habe. Diese Zwischenentscheidung sei notwendig, um einen effektiven Rechtsschutz in der komplexen Materie zu gewährleisten, argumentierten die Richter. Seit Jahren streiten Naturschützer und Braunkohlegegner für den Erhalt des uralten Hambacher Waldes. dpa/nd

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