Millionenstrafe gegen Rügenwalder
Gericht reduziert aber Tatzeitraum für Kartell
Düsseldorf. Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Wursthersteller Rügenwalder und zwei Verantwortliche des Unternehmens zu Geldbußen von gut 5,5 Millionen Euro verurteilt. Der 6. Kartellsenat sah es als erwiesen an, dass sich der Wursthersteller von 2006 bis 2009 wettbewerbswidrig mit anderen Branchenunternehmen über Preiserhöhungen abgesprochen hatte, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Mehrere Unternehmen hatten gegen eine vom Bundeskartellamt 2014 verhängte Millionenbuße geklagt. Doch hatte Rügenwalder in den vergangenen Wochen eine Verständigung mit der Generalsstaatsanwaltschaft gesucht. Das darauf basierende Urteil verändert die Höhe der Geldbuße kaum, doch wurde der Tatzeitraum auf die Zeit ab 2006 beschränkt. Dies könnte Rügenwalder bei Schadenersatzforderungen des Lebensmittelhandels zugute kommen. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.