Millionenstrafe gegen Rügenwalder

Gericht reduziert aber Tatzeitraum für Kartell

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Düsseldorf. Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Wursthersteller Rügenwalder und zwei Verantwortliche des Unternehmens zu Geldbußen von gut 5,5 Millionen Euro verurteilt. Der 6. Kartellsenat sah es als erwiesen an, dass sich der Wursthersteller von 2006 bis 2009 wettbewerbswidrig mit anderen Branchenunternehmen über Preiserhöhungen abgesprochen hatte, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Mehrere Unternehmen hatten gegen eine vom Bundeskartellamt 2014 verhängte Millionenbuße geklagt. Doch hatte Rügenwalder in den vergangenen Wochen eine Verständigung mit der Generalsstaatsanwaltschaft gesucht. Das darauf basierende Urteil verändert die Höhe der Geldbuße kaum, doch wurde der Tatzeitraum auf die Zeit ab 2006 beschränkt. Dies könnte Rügenwalder bei Schadenersatzforderungen des Lebensmittelhandels zugute kommen. dpa/nd

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