Parlamentarischer Tiefschlaf beendet?

Bundestag will einen Untersuchungsausschuss zum Berliner Weihnachtsmarkt-Attentat beschließen

  • René Heilig
  • Lesedauer: 4 Min.

Berlin, 19. Dezember 2016. Wie auch andere Weihnachtsmärkte lockt der auf dem Berliner Breitscheidplatz Tausende Besucher an. Man kauft Geschenke, trinkt Glühwein, isst Bratwürste oder Quarkbällchen. Dann passiert das noch immer Unfassbare: Ein Lkw rast in die Menschenmenge. Elf Menschen sind tot, verletzt werden fast einhundert weitere. Ihr Mörder, er wird später als Anis Amri identifiziert, hatte zuvor den Lkw-Fahrer umgebracht. Amri entkommt, wird aber am 23. Dezember bei einer Polizeikontrolle im italienischen Sesto San Giovanni erschossen.

Nur langsam wich der Schock über den Wahnwitz der offenkundig islamistisch motivierten Tat. Doch im Laufe von Untersuchungen trat erneut Erschreckendes zutage. Mehrere Sicherheitsbehörden hatten den Attentäter im Visier. Amri war als Drogenhändler unterwegs, kam zeitweise in Haft, stand unter Beobachtung, die aber beendet wurde. Er sollte abgeschoben werden, was jedoch unterblieb. Dafür traf er sich mit Führungsleuten der islamistischen Szene in Deutschland. Der Name des Hasspredigers Abu Walaa tauchte auf. Er ist den Behörden als eine zentrale Figur des IS-Rekrutierungsnetzwerks in Deutschland bekannt. Auch Amri, der junge Mann aus Tunesien, fantasierte gegenüber Vertrauten, zu denen ein V-Mann des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen gehörte, wildeste Attentatsplanungen herbei. Es kam sogar der Verdacht auf, Amri selbst sei Vertrauensmann der Behörden gewesen. Womöglich hatten ihn Geheimdienste an der langen Leine laufen lassen, damit er ihnen zu neuen Erkenntnissen verhilft. Kurz nach der Tat wurde bekannt, dass der marokkanische Geheimdienst den Bundesnachrichtendienst bereits im Herbst 2016 gewarnt hatte, der 22-Jährige stehe mit den Terroristen des Islamischen Staates in Verbindung und sei bereit, Anschläge zu begehen. Doch: Zu gleicher Zeit wurde die Observierung von Amri eingestellt, weil laut Generalstaatsanwaltschaft Berlin keine Hinweise auf staatsschutzrelevante Taten vorlagen.

In NRW und in Berlin kümmern sich Landesparlamente um den Fall. Sie boten Einblicke in geradezu kriminelle Leichtfertigkeit von Polizeibehörden. Im Berliner Landeskriminalamt wurden sogar Ermittlungsakten gefälscht. Wichtige Dokumente hält man noch immer von Landesparlamentariern fern. Die Zentralen Geheim- und Sicherheitsdienste des Landes duckten sich ab. Kein Wort vom Verfassungsschutz, keine Aufklärung vom BND. Es scheint, als gäbe es plötzlich hochgelobte Gremien wie das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ), in dem alle zuständigen Behörden permanent an einem Tisch sitzen, nicht mehr.

Fast sah es so aus, als könnte diese Taktik aufgehen. Doch nach über einem Jahr und nachdem sich viele Angehörige der Ermordeten sowie beim Anschlag Verletzte sehr kritisch zur Fürsorge der Bundesregierung geäußert haben, will nun der Bundestag seiner Verantwortung nachkommen. Es soll einen Untersuchungsausschuss geben. Dazu legen CDU/CSU und SPD einen gemeinsamen Antrag vor. FDP, LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben bereits eigene Beschlussvorlagen eingereicht. Neben der Untersuchung von Fehlern, Versäumnissen und Vertuschungen in und durch Behörden geht es bei der Arbeit des Ausschusses auch um mögliche gesetzgeberischen Schlussfolgerungen und Maßnahmen, um die Zusammenarbeit der Zuständigen auch über föderale Grenzen hinaus zu verbessern.

Die einzelnen Dokumente unterscheiden sich scheinbar nur in Nuancen - die jedoch in der Ausschussarbeit bedeutsam werden können. Gerade der sogenannte BND-NSA-Untersuchungsausschuss, durch den in der vergangenen Legislaturperiode die unheilige Allianz deutscher, britischer und US-Dienste bei der massenhaften elektronischen Bespitzelung von Bürgern und Institutionen aufgedeckt werden sollte, litt unter grundsätzlich verschiedenen Zielstellungen von Regierungs- und Oppositionsparteien. Zu keiner Zeit konnte die im Vorfeld oft beschworene Transparenz erzeugt werden. Der »Gleichklang«, mit dem Union und SPD zu Werke gingen, könnte nun erneut drohen.

Probleme beginnen oft bei scheinbaren Details. Nach einem Vorschlag der Freien Demokraten soll das Gremium aus 18 Bundestagsabgeordneten bestehen. Sechs könnte die Union entsenden, vier die SPD-Fraktion, je zwei kämen von AfD, FDP, der LINKEN und den Grünen. Die Linksfraktion dagegen käme mit neun ordentlichen Mitgliedern aus: CDU/CSU würden drei stellen, die SPD zwei, alle anderen sollten mit einem untersuchendem Abgeordneten auskommen. Die Grünen haben sich offenbar über die Anzahl der Mitglieder noch keine Gedanken gemacht.

Am Donnerstagabend sollen alle vier Anträge in einer 45-minütigen Aussprache behandelt und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen werden.

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