Die Rechnung an den Verursacher

Kurt Stenger über die Folgen des Urteils zu Diesel-Fahrverboten

Die Zeit des Vorgeplänkels ist nun endgültig vorbei: Kommunen, deren Bürger seit Jahren einer viel zu hohen Schadstoffbelastung in der Luft ausgesetzt sind, müssen den unhaltbaren Zustand rasch beenden. Viel zu lange haben die Stadtväter das Thema mit der Behauptung auszusitzen versucht, Diesel-Fahrverbote seien rechtlich nicht zulässig. Dies ist mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun endlich erledigt. Kommunen müssen schnell Maßnahmen ergreifen - und zwar solche, die kurzfristig Wirkung zeigen. Und da bleibt eigentlich nur das Verhängen von Fahrverboten.

Fast zweieinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals kann sich nun auch die Autoindustrie endgültig nicht mehr auf ihre bisherige Argumentation zurückziehen, ihre Dieselfahrzeuge würden doch auf dem Prüfstand die verlangten Abgaswerte einhalten. Es geht eben nicht um Zahlen in den Fahrzeugpapieren, sondern um die tatsächliche Atemluft und die Gesundheit der Bürger. Und die wird gerade von den deutschen Autokonzernen, die seit Jahren vorrangig den Diesel vermarkten, aus Profitgründen aufs Spiel gesetzt.

Letztlich ist der Hauptadressat des Urteils aber die ebenfalls jahrelang untätige Bundesregierung. Es braucht ein einheitliches Reglement für Fahrverbote. Und die lassen sich in großem Stil auch noch vermeiden - indem der Bund die Hersteller zwingt, ihre Fahrzeuge mit funktionierender Abgasreinigung nachzurüsten und nach dem Verursacherprinzip dies auch zu bezahlen.

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