NPD-Auftrittsverbot in Wetzlar weiter umstritten

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat im Eklat um die Missachtung seiner Anordnung zur Vermietung der Stadthalle im hessischen Wetzlar an die NPD nachgelegt. Die Kommunalaufsicht solle sicherstellen, dass Kommunen Entscheidungen aus Karlsruhe künftig befolgten, regte das Gericht in einem Schreiben an den zuständigen Regierungspräsidenten an. Um »künftigen Überforderungen von Kommunen« vorzubeugen, sollten Städte und Gemeinden die Ablehnung einer Hallenvergabe mitteilen müssen oder dabei durch »synchrones Monitoring« überwacht werden, hieß es weiter. Der Wetzlarer Oberbürgermeister Manfred Wagner (SPD) hatte sich geweigert, der NPD die Stadthalle zu vermieten, und war damit vor Gericht in allen Instanzen gescheitert. Zuletzt entschied das Bundesverfassungsgericht am 24. März zugunsten der NPD, doch Wagner ignorierte auch diesen Richterspruch. AFP/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.