NPD-Auftrittsverbot in Wetzlar weiter umstritten

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat im Eklat um die Missachtung seiner Anordnung zur Vermietung der Stadthalle im hessischen Wetzlar an die NPD nachgelegt. Die Kommunalaufsicht solle sicherstellen, dass Kommunen Entscheidungen aus Karlsruhe künftig befolgten, regte das Gericht in einem Schreiben an den zuständigen Regierungspräsidenten an. Um »künftigen Überforderungen von Kommunen« vorzubeugen, sollten Städte und Gemeinden die Ablehnung einer Hallenvergabe mitteilen müssen oder dabei durch »synchrones Monitoring« überwacht werden, hieß es weiter. Der Wetzlarer Oberbürgermeister Manfred Wagner (SPD) hatte sich geweigert, der NPD die Stadthalle zu vermieten, und war damit vor Gericht in allen Instanzen gescheitert. Zuletzt entschied das Bundesverfassungsgericht am 24. März zugunsten der NPD, doch Wagner ignorierte auch diesen Richterspruch. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal