Erfolg im Streit um DDR-Vermögen

Schweizer Bank setzt sich gegen Ex-Treuhand durch

  • Lesedauer: 1 Min.

Zürich. Die Bank Julius Bär kann im Streit um altes DDR-Vermögen einen weiteren Erfolg gegen die Bundesrepublik Deutschland verbuchen. Das Zürcher Obergericht bestätigte in Sachen der Treuhand-Nachfolgerin BvS gegen Julius Bär das erstinstanzliche Urteil zugunsten der Schweizer Bank bestätigt. Dies teilte Julius Bär am Dienstag mit, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Anfang Dezember hatte bereits das Bezirksgericht Zürich die 2014 eingereichte Klage der ehemaligen Treuhandanstalt gegen Julius Bär abgewiesen.

Die BvS machte den Angaben zufolge geltend, dass die Privatbank als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bank Cantrade, die Bär 2005 übernommen hatte, vom Schweizer Konto einer DDR-Firma unzulässige Auszahlungen und Überweisungen veranlasst hatte. Die Richter sahen hingegen keinen Grund, an den Befugnissen der Bank für die Geldtransfers zu zweifeln. Die BvS hat auf einen Betrag in Höhe von 97 Millionen Franken plus seit 1994 aufgelaufenen Zinsen geklagt, was gemäß früheren Berichten rund 200 Millionen Franken (167 Millionen Euro) entspricht. dpa/nd

- Anzeige -

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -