Werbung

Ohne Kopftuch in die Grundschule

Berliner Arbeitsgericht weist Klage einer Lehrerin ab

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Das Berliner Neutralitätsgesetz verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Vorschriften, so ein Urteil des Berliner Arbeitsgerichts am Mittwoch. Die Religionsfreiheit müsse daher hinter dem schützenswerten Interesse des Landes Berlin an einer religionsneutralen Ausgestaltung der Grundschulen zurückstehen. Das Gericht wies damit die Klage einer Grundschullehrerin mit Kopftuch gegen das Land ab.

Die Lehrerin war zuvor an einer Grundschule in Berlin-Spandau nur einen Tag im Einsatz gewesen, weil sie mit Kopftuch unterrichtete. Daraufhin wurde sie vom Dienst freigestellt und wurde wenige Tage später an eine Berufsschule versetzt. Mit ihrer Klage wollte sie eine Rückversetzung an eine Grundschule erzielen. »In diesem Gerichtssaal hängt kein Kreuz. Wir finden es auch richtig, dass eine Lehrerin, die vor Grundschülern steht, kein Kopftuch trägt«, betonte Richter Arne Boyer in der mündlichen Urteilsverkündung. Die Klägerin kann gegen das Urteil Berufung einlegen. epd/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.