Gericht kippt Verbot von Neonazi-Festival
Meiningen. Das Verwaltungsgericht Meiningen hat das Verbot des geplanten Rechtsrock-Festivals im südthüringischen Themar gekippt. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Landkreis Hildburghausen hatte das für den 8. und 9. Juni geplante Festival verboten, weil seltene Vogelarten in der Nähe ihre Jungen aufzögen. Dagegen hatte sich der Veranstalter juristisch gewehrt. Für eine erhebliche Störung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes liege keine ausreichende Gefahrenprognose vor, stellte das Verwaltungsgericht nun fest. Zuvor hatte das Thüringer Landesverwaltungsamt das Verbot noch bestätigt. Der Landkreis Hildburghausen kann jetzt noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Dann müsste sich das Oberverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen. Das Festival besuchten im vergangenen Jahr rund 6000 Rechte aus ganz Europa. Es galt als das größte Rechtsrock-Konzert in Deutschland. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.