Gericht kippt Verbot von Neonazi-Festival
Meiningen. Das Verwaltungsgericht Meiningen hat das Verbot des geplanten Rechtsrock-Festivals im südthüringischen Themar gekippt. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Landkreis Hildburghausen hatte das für den 8. und 9. Juni geplante Festival verboten, weil seltene Vogelarten in der Nähe ihre Jungen aufzögen. Dagegen hatte sich der Veranstalter juristisch gewehrt. Für eine erhebliche Störung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes liege keine ausreichende Gefahrenprognose vor, stellte das Verwaltungsgericht nun fest. Zuvor hatte das Thüringer Landesverwaltungsamt das Verbot noch bestätigt. Der Landkreis Hildburghausen kann jetzt noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Dann müsste sich das Oberverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen. Das Festival besuchten im vergangenen Jahr rund 6000 Rechte aus ganz Europa. Es galt als das größte Rechtsrock-Konzert in Deutschland. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.