Aachen muss sich auf Fahrverbote vorbereiten

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Aachen. Aachen muss nach einem Urteil des örtlichen Verwaltungsgerichts ein Diesel-Fahrverbot vorbereiten. Falls die Stadt und das Land Nordrhein-Westfalen bis Ende 2018 keine Alternative vorlegten, wie Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden können, müsse zum 1. Januar 2019 ein Fahrverbot in Kraft treten. Damit ist zum ersten Mal ein regionales Gericht einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gefolgt. Dieses hatte Diesel-Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. dpa/nd

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