Bayern: Entscheidung über Volksbegehren gegen Flächenfraß im Juli

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München. Das Schicksal des von der CSU-Landesregierung gestoppten Volksbegehrens gegen den Flächenfraß in Bayern entscheidet sich am 17. Juli. An diesem Tag will der Verfassungsgerichtshof sein Urteil über die Klage der Initiatoren gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens verkünden. Das gab Gerichtspräsident Peter Küspert am Montag nach der mündlichen Verhandlung bekannt. Die Grünen und ihre Verbündeten wollen durchsetzen, den galoppierenden Flächenfraß in Bayern auf fünf Hektar am Tag zu begrenzen - nur noch halb so viel wie bisher. Das Bündnis hatte 48 000 Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens »Betonflut eindämmen« gesammelt, fast doppelt so viele wie notwendig. Das Innenministerium ließ das Volksbegehren jedoch nicht zu - mit dem Argument, dass der Gesetzentwurf offenlässt, wie dieses Ziel konkret umgesetzt werden soll. dpa/nd

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