Sachsen verabschiedet Gesetz zur Bienenzucht
Dresden. Sachsen unterstützt den Erhalt von Bienenrassen per Gesetz. Am Donnerstag verabschiedete der Landtag das Belegstellengesetz. Belegstellen sind Plätze, an denen von Anfang Mai bis August Bienenköniginnen durch Drohnen begattet werden. Mit dem Gesetz werden Belegstellen im Umkreis von sieben bis zehn Kilometern vor Drohnen anderer Rassen geschützt. Dort dürfen in der Saison keine Bienenvölker gehalten werden, die der Zuchtrichtung der Belegstelle widersprechen. Im Fokus stehen in Sachsen vor allem die Carnica-Biene, die Buckfastbiene und die Dunkle Europäische Biene. »Wir wollen so die Eigenschaften der Honigbienen, wie die Krankheitsresistenz und den Honigertrag, weiter verbessern«, erklärte Agrarminister Thomas Schmidt (CDU). dpa/nd
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