Gericht rügt »rechtswidrige« Abschiebung

Islamist droht in Tunesien Folter / Unionspolitiker verteidigen Vorgehen / Strafanzeige gegen Seehofer

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: 2 Min.

Am Freitag wurde der in Bochum lebende islamistische »Gefährder« Sami A. in sein Heimatland Tunesien abgeschoben. A. soll eine Kampfausbildung bei Al-Qaida absolviert und in einer Leibgarde von Osama bin Laden tätig gewesen sein. Gegen seine Abschiebung nach Tunesien bestand in den letzten Jahren ein Verbot, da ihm dort Folter drohte. Für das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist die Foltergefahr nicht ausgeräumt. Es verhängte ein weiteres Abschiebeverbot. Dies erreichte die abschiebenden Behörden am Freitag allerdings erst, als Sami A. schon nach Tunesien abgeschoben und den dortigen Behörden überstellt worden war. Die Gelsenkirchener Richter beklagen deshalb nun ein »grob rechtswidriges« Verhalten, das »grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien« verletze. Das Gericht war nicht über den Zeitpunkt der Abschiebung informiert worden, obwohl mehrere, die Abschiebung betreffende Verfahren, bei ihm anhängig waren.

Aus der Politik gibt es unterschiedliche Reaktionen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann betonte zwar, dass es richtig sei, niemanden abzuschieben, »dem im Herkunftsland Folter oder gar die Todesstrafe« drohe. Wenn so jemand aber eine Gefahr für die deutschen Bürger sei, müssten »unsere eigenen Sicherheitsinteressen zur Geltung gebracht werden«, erklärte er in der »Welt«. Armin Schuster, Innenpolitiker der CDU, hält die Abschiebung für »verantwortbar und richtig«. Andere Unionspolitiker halten das Abschiebeverbot des Verwaltungsgerichts für falsch.

In der SPD ist man sich uneinig. Mancher Politiker befürwortet die Abschiebung. Der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Sven Wolf hingegen hat Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer gestellt. Er kritisiert, dass der CSU-Politiker das Gericht missachtet habe. Der Verdacht stehe im Raum, dass die Abschiebung erfolgt sei, damit der Innenminister »wenigstens ein einziges Mal« zeigen könne, dass er durchsetzungsstark sei. Wolf kritisiert, man dürfe nicht mit dem Rechtsstaat »tricksen«. Ähnlich äußert sich auch der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki. Er sagt, es werde sich rächen, wenn »rechtsstaatliche Grundsätze einem gesunden Volksempfinden« geopfert würden. Mit der undurchsichtigen Abschiebung von Sami A. würde »die Erosion des Rechtsstaats« vorangetrieben. Kubickis Parteifreund, der nordrhein-westfälische Inte-grationsminister Joachim Stamp, möchte gemeinsam mit der Ausländerbehörde von Bochum gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden muss, Beschwerde einlegen.

Dass Sami A. aus Tunesien zurückkommt, gilt derzeit als unwahrscheinlich. Direkt nach seiner Abschiebung ist er von tunesischen Sicherheitsbehörden verhaftet worden. Sofiène Sliti, Sprecher der dortigen Antiterror-Staatsanwaltschaft, erklärte, dass es in Tunesien ein Verfahren gegen Sami A. gebe. Eine Ausreise nach Deutschland komme deshalb nicht in Frage. Seite 6

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