Nach dem High zur Polizei

Martin Kröger kritisiert das Urteil, dass Kiffer nicht Polizisten werden dürfen

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 1 Min.

Was für ein weltfremdes Gerichtsurteil. Weil bei einer Untersuchung im Blut eines Polizeibewerbers in Berlin eine größere Menge eines Cannabis-Abbauprodukts gefunden worden sein soll, darf ein 40-jähriger Bewerber nicht Polizist werden. So hat es das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden. Eine Einstellung setze »die umfassende Eignung des Bewerbers« voraus, hieß es. Und das Kiffen könne die Eignung zum Autofahren einschränken, das zu den Aufgaben eines Polizisten zähle. Ein solcher Bewerber sei daher nicht uneingeschränkt fähig für den Polizeidienst, wenn der Konsum weniger als ein Jahr zurückliege.

Wenn man die offiziellen Zahlen zugrunde legt, dann heißt das genau genommen, dass die - vorsichtig geschätzt - drei Millionen Menschen in Deutschland, die im vergangenen Jahr Cannabis konsumiert haben, allesamt nicht als Polizisten angestellt werden könnten. Aber zwischen Gelegenheitskonsum und stoned am Steuer liegen Welten, die meisten Menschen besitzen das Vermögen, zwischen Cannabiskonsum und Autofahren zu trennen. Mit dem Urteil wird stattdessen die unsägliche und willkürliche Repressionslinie gegen den Cannabiskonsum fortgesetzt. Während zugleich bei der legalen, aber schädlicheren Droge Alkohol einmal mehr ein anderes Maß angelegt wird.

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