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Angriff aufs Kirchenasyl
Das Bundesamt hat die Bedingungen für eine Flüchtlingshilfe in den Gemeinden verschärft
Die Lebensbedingungen für Asylbewerber werden in vielen Bereichen schlechter. Behörden errichten immer neue Hürden. Auch beim Kirchenasyl. Ab dem 1. August gilt eine Regelung, wonach viele Asylbewerber weitaus länger in den Kirchengemeinden ausharren müssen als bisher. Die Frist wurde von sechs Monaten auf anderthalb Jahre heraufgesetzt, sollten Kirchengemeinden Verfahrensabsprachen nicht einhalten. Dies sieht ein entsprechender Erlass des Flüchtlingsbundesamts (BAMF) vor, auf den die Innenminister von Bund und Länder im Juni gedrängt hatten. »Die Verschärfung in der Handhabung von Kirchenasyl fügt sich in eine Reihe von Maßnahmen ein«, sagte die Pastorin Dietlind Jochims von der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche dem »nd«. Die Behörden wollten demonstrieren, dass sie »gewillt und fähig« seien, Abschiebungen konsequent durchzusetzen.
Gehen Geflüchtete ins Kirchenasyl, sei das »immer eine sorgfältig geprüfte und verantwortlich abgewogene Möglichkeit«, erklärte unlängst die stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Annette Kurschus. In den meisten Fällen droht ihnen eine Abschiebung gemäß der Dublin-Vereinbarung. Sie müssen also in jenes EU-Land zurückkehren, in das sie als erstes eingereist sind, und dort ihren Asylantrag stellen. Tun sie das nicht und verstreicht eine Frist von sechs Monaten, so ist der Staat, in dem sie sich aufhalten, für ihr Asylverfahren zuständig. Im Juli war das bei 502 von 544 Fällen von Kirchenasyl so.
Aus Sicht der Gemeinden gilt das Kirchenasyl als letztes Mittel, um eine drohende Abschiebung zu umgehen. Jochims sagt, es gebe bei Menschen im Kirchenasyl »besondere Notlagen und Härten, die in einer ersten Prüfung nicht ausreichend gewürdigt worden sind«. Bereits seit Mitte 2016 bemängeln Gemeinden beim BAMF eine fehlende Sorgfalt in der Prüfung und eine Verschlechterung der Kommunikation. Stillschweigend seien Kriterien verändert und Entscheidungen restriktiver geworden, schreibt die Bundesarbeitsgemeinschaft. Auf der anderen Seite sei die staatliche Kritik an der Zahl der Kirchenasyle wieder lauter geworden.
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Wenn eine Religionsgemeinde nun einem Geflüchteten Kirchenasyl gewährt, muss sie laut einer Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium, der Evangelischen und der Katholischen Kirche ein Härtefalldossier an das BAMF schicken. In dem Schreiben wird geschildert, warum aus Sicht der Gemeinde ein Geflüchteter nicht abgeschoben werden soll. Folgt das Bundesamt der Argumentation und erkennt den Härtefall an, wird die Person in der Regel nicht abgeschoben.
Gewährt das BAMF jedoch keinen Härtefallstatus, so war es bislang die gängige Praxis, dass die Betroffenen weiterhin in Obhut der Kirche blieben, bis die sechsmonatige Frist verstrichen und die Abschiebung in ein anderes EU-Land nicht mehr möglich war. Für das Bundesinnenministerium ist diese Handhabung jedoch »nicht akzeptabel«, weil das Kirchenasyl - anstatt für persönliche Härtefälle - »exzessiv als Verhinderung von Rücküberstellungen in systemisch unbedenkliche Mitgliedsstaaten wie Frankreich oder Schweden genutzt wird«.
Dieser Praxis schiebt die Flüchtlingsbehörde jetzt einen Riegel vor. Bei einem negativen Bescheid des BAMF galten Flüchtlinge, die weiterhin im Kirchenasyl ausharrten, bisher nicht als »flüchtig«. Diese Einordnung wurde nun geändert. Auch Menschen in der Obhut der Kirche nennt die Behörde fortan als »flüchtig« - für sie verlängert sich dann wie bei anderen Asylbewerbern, die nicht freiwillig ausreisen und untergetaucht sind, die Frist für eine Abschiebung auf anderthalb Jahre.
Jochims sieht darin einen Angriff aufs Kirchenasyl. Menschen als »flüchtig« zu bezeichnen, deren Adressen bekannt seien, hält sie für widersinnig und juristisch für fragwürdig. Kirchenvertreter beziehen sich dabei auf verschiedene Gerichtsurteile. Das Oberlandesgericht München etwa hat im Mai geurteilt, dass »die Sachlage (…) bei einer sich im Kirchenasyl befindlichen Person, deren Aufenthalt bekannt ist, nicht mit jener vergleichbar (ist), die bei einer flüchtigen Person vorliegt«.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kündigte bereits an, sich auch weiterhin für den Schutz von Geflüchteten einzusetzen, auch wenn es für Kirchengemeinden jetzt nicht einfacher werde. Die Leidtragenden dieser Neuregelung beim Kirchenasyl seien aber vor allem die Geflüchteten, sagte Jochims, die jetzt ein Jahr länger in den Gemeinderäumen ausharren müssten - »bis sie die Gründe für ihre Flucht in einem fairen Verfahren schildern können«.
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