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Jesiden kommen nach Berlin

Rot-Rot-Grün will zunächst 100 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufnehmen

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin soll ab 2019 pro Jahr zusätzlich 100 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufnehmen. Die drei Regierungsfraktionen SPD, LINKE und Grüne wollen am Donnerstag einen entsprechenden Antrag im Abgeordnetenhaus einbringen. Das Programm soll jährlich erweitert werden, sodass bis zu 500 Schutzbedürftige aufgenommen werden können.

»Das betrifft vor allem Jesidinnen und Jesiden«, sagte Katina Schubert, flüchtlingspolitische Sprecherin der LINKEN im Abgeordnetenhaus, dem »nd«. Insbesondere Jesidinnen befänden sich noch immer in einer besonders prekären Lage. Jesiden, die vor allem in Syrien und in Nordirak beheimatet sind, werden von der islamistischen Terrormiliz IS verfolgt. Männer werden getötet, Frauen häufig als Sexsklavinnen festgehalten, vergewaltigt. Einige mussten Kinder ihrer Peiniger gebären.

Diejenigen, die im Rahmen des neuen Programms nach Berlin kommen werden, sollen nicht nur einen Wohnplatz erhalten, sondern auch psychologische Betreuung. »Viele der Schutzbedürftigen, die über das Programm nach Berlin kommen sollen, werden stark traumatisiert sein«, nimmt Bettina Jarasch an. Sie ist integrations- und fluchtpolitische Sprecherin der Grünenfraktion. Jarasch geht davon aus, dass diese Menschen zwei bis drei Jahre in geschützten Einrichtungen bleiben, bevor sie selbst für sich sorgen können. 100 Plätze sei die Zahl, auf die man sich in langen Diskussionen und Verhandlungen auch mit der Senatsverwaltung für Integration verständigt habe. Diese sei für die Unterbringung der Schutzbedürftigen zuständig. Dies sei recht aufwendig - 100 eine Zahl, von der die verschiedenen Akteure annehmen, dass sie zu Beginn zu bewältigen sei. »Natürlich wäre es gut, wenn wir die Zahl verdoppeln könnten«, sagt Jarasch. Schubert ergänzt: »Wenn wir sehen, dass wir noch mehr Plätze brauchen, dann müssen wir noch einmal neu reden.«

Neben Jesiden können auch andere Menschen in dem Programm aufgenommen werden, die unter die Definition des UN-Flüchtlingsprogramms UNHCR fallen: Überlebende von Gewalt und Folter, gefährdete Kinder und Jugendliche, Flüchtlinge mit medizinischen Bedürfnissen oder Behinderungen. Die Auswahl, wer Teil des Kontingents wird, soll bereits vor Ort beispielsweise das UNHCR treffen.

Rechtliche Grundlage für das Programm ist Artikel 23 des Aufenthaltsgesetzes. In dem Rahmen können Bundesländer eigene Aufnahmeprogramme beschließen und Menschen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen aufnehmen. Wer darüber nach Berlin kommt, muss kein Asylverfahren durchlaufen.

Berlin will mit dem Programm auf Erfahrungen aus anderen Bundesländern aufbauen. Baden-Württemberg nahm demzufolge zwischen März 2015 und Januar 2016 insgesamt 1000 Frauen und Kinder auf, die Folteropfer geworden waren. Niedersachsen und Schleswig-Holstein gewährten zusammen 100 Geflüchteten Zuflucht. Brandenburg kündigte im Juni an, 60 betroffene Mütter und Kinder aufzunehmen. Bisher sind sie allerdings noch nicht angekommen.

Der Antrag von Rot-Rot-Grün sieht eine enge Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Brandenburg vor. »Wir wollen uns mit Brandenburg abstimmen«, sagte Schubert. »Das Land hat bereits Kontakte, wir wollen Synergien nutzen.« Ihre Abgeordnetenhauskollegin Jarasch erklärt, Berlin habe sich mit seinem Antrag vom Nachbarland »inspirieren lassen«.

»Wir sind stolz darauf, dass wir jetzt ein solches Programm auflegen«, sagte Jarasch. »In einer Zeit, in der alle von Grenzsicherung sprechen, nehmen wir weitere Flüchtlinge auf.« Kommentar Seite 11

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