Viele Mütter bleiben in der Teilzeitfalle

Koalitionsparteien beschließen Rückkehrrecht auf volle Stelle - bleiben aber auf halber Strecke stehen

Tigerchen SPD ist wieder einmal als Bettvorleger gelandet - das jedenfalls befand die LINKE-Sozialexpertin Susanne Ferschl am Donnerstag im Bundestag. Das Parlament beschloss am Nachmittag eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), die einem Teil der abhängig Beschäftigten ein auf ein bis fünf Jahre begrenztes Herunterfahren der Arbeitszeit und die anschließende Rückkehr auf eine volle Stelle beziehungsweise die vor der Reduzierung gültige Stundenzahl ermöglichen soll.

Die heutige SPD-Chefin Andrea Nahles hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits in der vergangenen Legislaturperiode erarbeiten lassen, als sie noch Arbeitsministerin war. Im Koalitionsvertrag mit CDU und CSU wurde aber festgelegt, dass es ein Recht auf Brückenteilzeit erst in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern geben soll. Für Firmen ab 45 Beschäftigten sind im neuen Paragraf 9 TzBfG »Zumutbarkeitsgrenzen« festgelegt. So kann ein Unternehmen mit bis zu 60 Angestellten einen Antrag auf befristete Teilzeit ohne weitere Begründung ablehnen, wenn es sie bereits vier anderen Kollegen gewährt hat. Darüber hinaus ist eine Ablehnung aus »betrieblichen Gründen« möglich.

Im Koalitionsvertrag der alten »Groko« war noch vereinbart, dass es bereits ab 15 Mitarbeitern ein uneingeschränktes Recht auf Brückenteilzeit geben sollte, allerdings kam es nicht mehr zur Verabschiedung des Gesetzes. Einen Antrag auf Brückenteilzeit können Personen stellen, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Sie müssen ihren Wunsch schriftlich mindestens drei Monate vor der geplanten Arbeitszeitreduzierung formulieren.

Mit den am Donnerstag beschlossenen Gesetzesänderungen kommen ab Januar kommenden Jahres auch einige Regulierungen für die sogenannte Arbeit auf Abruf. Mit dem Begriff wird die Tatsache umschrieben, dass insbesondere Beschäftigte in Einzelhandelsketten und in der Gas-tronomie für eine gewisse »Mindestarbeitszeit«, die oft nur bei 20 Wochenstunden liegt, bezahlt werden, aber beispielsweise in Stoßzeiten wie dem Weihnachtsgeschäft »auf Abruf« auch länger malochen dürfen. Sie sind dann quasi in Bereitschaft, können also nicht wegfahren oder Arzttermine wahrnehmen, werden für diese Zeit aber nicht bezahlt. In manchen Konzernen ist die Mehrheit der Angestellten in sogenannter flexibler Teilzeit beschäftigt, im Branchenjargon auch »kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit« genannt, kurz »Kapovaz«. Bereits 2015 befand sich nach Angaben des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in der Bundesrepublik jeder zehnte Beschäftigte in prekären Jobs dieser Art.

Mit der Gesetzesänderung wird der variable Anteil an der Arbeitszeit begrenzt, was insofern ein Fortschritt ist, als die Mehrheit der auf Abruf Arbeitenden in ihrem Vertrag nicht einmal eine Mindestarbeitszeit festgelegt haben, im schlimmsten Fall also gar kein Geld sehen, wenn sie nicht gebraucht wurden. Im neuen Gesetz heißt es nun, dass, wenn im Vertrag keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt ist, »20 Stunden als vereinbart« gelten. Bisher waren es lediglich zehn Stunden. Gibt es eine Mindestarbeitszeit, darf der oder die Beschäftigte künftig nur 25 Prozent zusätzlich »abgerufen« werden, bei 20 Wochenstunden kämen also maximal fünf oben drauf. Ist eine Höchstarbeitszeit Vertragsbestandteil, so dürfen davon nur 20 Prozent weniger in Anspruch genommen werden.

Außerdem werden die Regeln für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verbessert. Von »guter Arbeit« sind die Betroffenen damit immer noch weit entfernt. Die Änderungen bei der Arbeit auf Abruf seien »nicht viel mehr als Kosmetik«.

Der am Donnerstag verabschiedete Gesetzestext lag bereits im April im Hause von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) fertig vor. Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände beklagte erwartungsgemäß die erneute Mehrbelastung der Unternehmen als »Bürokratie«. Rainer Dulger, Präsident des Unternehmerverbandes Gesamtmetall, wetterte, das Gesetz helfe niemandem, belaste aber erneut die Wirtschaft. »Nur eine verbesserte Kinderbetreuung ermöglicht Müttern die Rückkehr in Vollzeit«, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag).

Minister Heil wie auch Abgeordnete von SPD und CDU priesen die neuen Regelungen als großen Fortschritt für die soziale Absicherung von Frauen. Dagegen übten Gewerkschaften, Linkspartei und Grüne deutliche Kritik. Die LINKE-Abgeordnete Ferschl bemängelte, dass die Hälfte der Beschäftigten und fast 70 Prozent der berufstätigen Mütter die Brückenteilzeit nicht nutzen könnten, weil sie in kleinen Betrieben arbeiteten. Dabei hatte die SPD zur Begründung ihrer Initiative erklärt, man wolle Frauen aus der »Teilzeitfalle« holen. Denn viele würden gern mehr arbeiten, es wird ihnen aber verwehrt. Derzeit sind von den knapp neun Millionen Beschäftigten mit sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjobs sind fast 80 Prozent weiblich. Frauen sind deshalb überdurchschnittlich oft von Altersarmut bedroht. Derzeit bekommen Rentnerinnen hierzulande im Schnitt rund 45 Prozent weniger Ruhestandsgeld als Rentner.

Die LINKE hatte mit einem Antrag im Bundestag ein Recht auf Brückenteilzeit für alle und das Verbot von Arbeit auf Abruf sowie mittelfristig eine allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich gefordert. Der Antrag wurde am Donnerstag ebenso abgelehnt wie das Plädoyer der Grünen für mehr »Zeitsouveränität« der Werktätigen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen. LINKE und Grüne enthielten sich, FDP und AfD votierten dagegen. In der Debatte hatte sich AfD-Mann Jürgen Pohl darüber empört, dass Antragsteller keine Gründe für die befristete Arbeitszeitverkürzung angeben müssten. Dadurch könne beispielsweise eine Mutter kleiner Kinder eine Ablehnung bekommen, weil vor ihr jemand Brückenteilzeit beantragt habe, der seine Fähigkeiten im Golfspielen verbessern wolle. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) stellte daraufhin klar, Golfen sei »ebenso ein Volkssport wie das Reiten«.

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