Entkettet
Urteil zu Befristungen
Tänzer und Musiker bei öffentlichen Kultureinrichtungen sind wie andere Arbeitnehmer davor geschützt, immer wieder nur befristete Verträge zu bekommen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Rechtsstreit um sogenannte Kettenbefristungen von Opern- und Orchesterangestellten in Rom (Rechtssache C-331/17).
Konkret ging es in dem Fall um eine Balletttänzerin, die im Rahmen mehrerer befristeter Verträge angestellt war. Die Richter sahen für diese Befristung jedoch keinen sachlichen Grund. Weder der öffentliche Charakter der Stiftungen, noch die Tatsache, dass es in dieser Branche traditionell befristete Verträge gebe, rechtfertigten solche Arbeitsverhältnisse. dpa/nd
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