Entkettet
Urteil zu Befristungen
Tänzer und Musiker bei öffentlichen Kultureinrichtungen sind wie andere Arbeitnehmer davor geschützt, immer wieder nur befristete Verträge zu bekommen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Rechtsstreit um sogenannte Kettenbefristungen von Opern- und Orchesterangestellten in Rom (Rechtssache C-331/17).
Konkret ging es in dem Fall um eine Balletttänzerin, die im Rahmen mehrerer befristeter Verträge angestellt war. Die Richter sahen für diese Befristung jedoch keinen sachlichen Grund. Weder der öffentliche Charakter der Stiftungen, noch die Tatsache, dass es in dieser Branche traditionell befristete Verträge gebe, rechtfertigten solche Arbeitsverhältnisse. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.