Bochum muss Sami A. nicht zurückholen

  • Lesedauer: 1 Min.

Bochum. Die Stadt Bochum muss den zu Unrecht abgeschobenen islamistischen »Gefährder« Sami A. nicht nach Deutschland zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch entschieden. Allerdings kann Sami A. noch Beschwerde einlegen. (Az 8 L 2184/18) Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl die Richter das noch am Tag zuvor wegen Foltergefahr untersagt hatten. Als dieser Beschluss den zuständigen Behörden zugestellt wurde, saß Sami A. im Flugzeug nach Tunis. Das Gericht rügte das Verhalten der Behörden und ordnete die sofortige Rückholung von Sami A. an. Im Herbst gab es eine Zusicherung des tunesischen Staates, dass Sami A. dort keine Folter und keine unmenschliche Behandlung drohen. Das Gericht hob daraufhin am 21. November das bis dahin noch immer gültige Abschiebeverbot auf. Die Tatsache, dass Sami A. jetzt in Tunesien sei, bedeute folglich keinen andauernden rechtswidrigen Zustand, argumentierten die Gelsenkirchener Richter. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal