Frankreich verurteilt Google zu 50 Millionen Euro Strafe

Begründung der Behörden: Der Internetriese informiere seine Nutzer*innen nicht ausreichend über die Nutzung ihrer Daten

  • Lesedauer: 2 Min.

Paris. Frankreichs Datenschutzbehörde CNIL hat den Internetgiganten Google zu einer Geldstrafe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen Datenschutzregeln verdonnert. Die CNIL entschied auf der Grundlage der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wie sie am Montag in Paris mitteilte. Damit war sie die erste europäische Regulierungsinstanz, die mit Bezug auf die seit Mai geltenden Regeln einen globalen Internetkonzern bestrafte.

Die CNIL monierte, dass Google seine Nutzer nicht »klar und verständlich« über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiere. Die Behörde ging dafür Schritt für Schritt die Anmeldung eines Nutzers des Smartphone-Betriebssystems Android für ein Google-Konto durch. Es sei zwar nicht so, dass Google keine Informationen liefere - allerdings seien diese oft mehrere Klicks entfernt und in »verschiedenen Dokumenten« hinterlegt.

CNIL kritisierte außerdem die Informationspolitik zur Nutzung der Daten für personalisierte Werbung. Hier sei ein Häkchen voreingestellt, während die DSGVO eine »positive« Akzeptanz fordere, der Nutzer also selbst einwilligen muss.

Mit den Sanktionen folgte die CNIL zwei Einzelklagen: So wandten sich die Organisation None Of Your Business (NOYB) des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems sowie die Organisation Quadrature du Net an die Behörde, die fast 10.000 französische Internetnutzer vertritt.

Die hohe Strafe ist allerdings vergleichsweise gering für Google: Der Mutterkonzern Alphabet verbuchte 2017 einen Umsatz von 110,9 Milliarden US-Dollar (97,56 Milliarden Euro) und einen Gewinn von 12,7 Milliarden Dollar. Nach der DSGVO müssen internationale Konzerne mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, wenn sie beim Datenschutz gegen EU-Recht verstoßen. Ihnen drohen Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Google erklärte, die Entscheidung zunächst zu prüfen und dann über die weiteren Schritte zu entscheiden. Google kann Berufung beim Staatsrat in Paris einlegen. Zugleich betonte der Internetkonzern, den Erwartungen der Nutzer zu entsprechen und sich an die Regeln aus der DSGVO zu halten.

Der SPD-Digitalpolitiker Jens Zimmermann begrüßte das Vorgehen der französischen Behörde. Es werde wichtig sein zu beobachten, wie sich die Rechtsprechung rund um die DSGVO entwickle. »Insofern ist der jetzige Vorgang und alle anhängigen Verfahren von großer Bedeutung«, sagte Zimmermann dem »Handelsblatt«. AFP/nd

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