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Mietendeckel soll befristet gelten
Berliner SPD-Politiker präzisieren ihr Konzept für landesrechtlich festgesetzte Höchstmieten
Die drei Initiatoren des »Berliner Mietendeckels« aus der SPD Berlin-Mitte haben ihren am Freitag bekanntgemachten Vorschlag präzisiert. Demnach sollen auf landesgesetzlicher Basis Höchstmieten festgelegt werden, wie es der Berliner Jurist Peter Weber vorschlägt (»nd« berichtete). Der Deckel solle »grundsätzlich alle Mietwohnungen in Berlin vor Mietsteigerungen schützen«, inklusive möblierter Wohnungen und Studierendenapartments, wie die Bundestagsabgeordnete Eva Högl, der stellvertretende Landesvorsitzende Julian Zado, sowie der Sprecher des Arbeitskreises Stadtentwicklung im Bezirk, Kilian Wegner, in einem am Dienstagabend auf der Internetseite der SPD Mitte veröffentlichten vierseitigen Papier darlegen.
Die Mieten sollen auf dem Niveau eines festzulegenden Stichtags eingefroren werden. Ob der Deckel berlinweit nötig wäre oder nur in einzelnen Gebieten gelten solle, müsse noch geprüft werden, heißt es. Der Erhöhungsstopp soll sowohl für bestehende Mietverhältnisse als auch für Neuvermietungen gelten. Die Vermieter werden verpflichtet, die Vormiete offenzulegen, bei Zuwiderhandlung soll ein Bußgeld drohen. Ausdrücklich ausgenommen sollen Neubauten sein, die nach einem festzulegenden Stichtag bezugsfertig werden. Zunächst soll der Mietendeckel für fünf Jahre gelten.
Auch die anderen rot-rot-grünen Koalitionspartner sind nicht untätig. Die Grünen werden diesen Donnerstagabend in einem Expertengespräch juristische Fragen zu Webers Vorschlägen klären. Eingeladen sind unter anderem der renommierte Immobilienrechtsexperte Professor Markus Artz von der Universität Bielefeld sowie der engagierte Mieteranwalt Benjamin Raabe.
»Alle drei Fraktionen sind sehr interessiert und gehen der Sache weiter nach«, sagt Gaby Gottwald von der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus. Die LINKE wird sich nach derzeitigen Plänen in der kommenden Woche intensiver mit dem Vorschlag auseinandersetzten.
Derweil hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung externe Juristen mit der Prüfung der Möglichkeiten einer landesrechtlichen Mietenbremse beauftragt.
Nach Ansicht von Carsten Brückner, Vorsitzender des Hauseigentümerverbandes Haus & Grund, muss nicht weitergeprüft werden. »Ich sehe keine Kompetenz des Landes Berlin«, sagt er. »Zu fürchten ist allerdings die Diskussion in der Stadt«, so Brückner. Schon jetzt schrieben Zeitungen angesichts von Enteignungsforderungen und dem vorgeschlagenen Mietendeckel von den verrückten Berlinern. »Wir brauchen ein investitionsfreundliches Klima in der Stadt«, fordert er.
Auch außerhalb der Hauptstadt gibt es erste Forderungen nach der Einführung landesgesetzlicher Mietbeschränkungen. Die Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft fordert den dortigen Senat mit einem Antrag auf, die Einführung zu prüfen.
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